Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ans Versorgungswerk

Ab Anfang Oktober 2025 gelten durch eine Verordnung der Europäischen Union neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr und es wird bei jeder SEPA-Überweisung eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) durch die ausführende Bank durchgeführt. Durch die neue Regelung sollen Fehlüberweisungen und Betrug vermieden werden. Stimmt der angegebene Empfängername nicht mit dem des Kontoinhabers überein, erhalten Sie von Ihrer Bank eine Rückmeldung. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung freizugeben, zu korrigieren oder zu stornieren. Sofern Sie einen Dauerauftrag zur Überweisung eingerichtet haben, wird eine Empfängerprüfung erst nach einer Änderung oder Neueinrichtung des Dauerauftrags durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, bei Überweisungen an die Versorgungseinrichtung immer den folgenden vollständigen Kontoinhaber anzugeben:

Bezirksärztekammer Koblenz – VE
IBAN: DE70 5708 0070 0602 1001 00
BIC: DRESDEFF570

Durch Angabe des vollständigen Empfängernamens wird sichergestellt, dass die Empfängerprüfung erfolgreich durchgeführt wird. Bei Angabe eines abweichenden Kontoinhabers erhalten Sie eine Fehlermeldung durch die Empfängerprüfung. Sofern die korrekte IBAN angegeben wurde, kann die Überweisung trotzdem durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine allgemeine Information handelt. Sollten Sie Fragen zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bank.